Wird man des illegalen Tunings überführt, ist mit saftigen Bußgeldern zu rechnen. Dadurch das die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt ist einmalig 70,- € fällig.
Hinzu kommt eine Strafe für das Fahren ohne Versicherung ( da ja die Betriebserlaubnis erloschen ist) in Höhe von 40,- €.
Laut Pflichtversicherungsgesetz im § 6 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe, die sich vor Gericht auf bis zu 180 Tagessдtzen belaufen kann, vorgesehen, da es sich um eine Straftat handelt. Der eScooter kann auch zu Beweiszwecken beschlagnahmt werden. Also eScooter Tuning ja, aber immer nur auf Privatgelände.
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.